Um insgesamt vier Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes im nationalen Recht umzusetzen, sind Anpassungen unter anderem im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) notwendig. Der Nationalrat hat diesen Anpassungen mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen respektive 145 zu 3 Stimmen bei 33 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorlage geht in den Ständerat.

Die Anpassungen sehen auch vor, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) erhält sowie der Zugang zu den drei Informationssystemen EES (Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatenangehörigen), Etias und VIS gewährt wird.

Der Nachvollzug der europäischen Normen soll die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums gewährleisten, die Kontrollen verbessern und irreguläre Migration und Terrorismus bekämpfen und insgesamt das Vertrauen in das Schengen-System stärken, wie Kommissionssprecherin Angelina Tiana Moser (GLP/ZH) ausführte.

Bei Etias handle es sich um ein weitgehend automatisiertes System zur Ermittlung von Risiken bei Einreisen aus Drittstaaten. Dafür muss künftig online eine Reisegenehmigung beantragt werden. Falls die automatische Suche einen sicherheitsrelevanten Treffer ergibt, kann eine manuelle Überprüfung erfolgen.

Die Vorlage war im Rat weitestgehend unbestritten. Einzig die Grünen enthielten sich aus Sorge um den Datenschutz und die Auswirkungen auf die Grundrechte der Personen der Stimme. Einzelne Exponenten der SVP lehnten die Vorlage ab.

(AWP)