Die grosse Kammer hat sich am Freitag mit 92 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen das Anliegen ausgesprochen. Sie folgte damit knapp ihrer Finanzkommission.

Die EFK müsse überall dort, wo Steuergelder eingesetzt und öffentliche Aufgaben wahrgenommen würden, eine Kontrolle durchführen können, sagte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) im Namen der Mehrheit. "Es ist nicht ersichtlich, worin der Vorteil des Mehrheitsaktionärs Bund gegenüber den Minderheitsaktionären bestehen soll, wenn die EFK eine Prüfung durchführt." Zudem sei der Oberaufsichtsbereich des Parlaments an den Aufsichtsbereich der EFK gekoppelt.

Erich Ettlin (CVP/OW), der die Motion im Ständerat eingereicht hatte, argumentierte mit der Gleichbehandlung der Aktionäre. Der Bund könne nicht so agieren, als ob ihm eine teilprivatisierte Gesellschaft immer noch zu 100 Prozent gehören würde, sagte auch Nationalrat Alois Gmür (CVP/SZ).

Es stelle sich zudem die Frage, was ein Bericht der EFK denn bringe, wenn diese für die Prüfung nicht auf die sonst bei einer Prüfung vorhandenen Informationen greifen könne.

(AWP)