Die kleine Kammer hatte sich Ende September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Kantonen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Diese Lösung stellt einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Kantonen dar. Die Regierung hatte ursprünglich vorgesehen, die ganzen Mehreinnahmen den Kantonen zu belassen.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) beantragt nun mit 13 zu 12 Stimmen, das Geld je zur Hälfte dem Bund und den Kantonen zuzuteilen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie will zudem präzisieren, dass der Anteil eines Kantons an der Ergänzungssteuer eine Obergrenze von 400 Franken pro Einwohnerin und Einwohner nicht überschreiten darf.

Die Mehrheit will mit diesem Konzept verhindern, dass die Schere zwischen Tief- und Hochsteuerkantonen noch weiter aufgeht. Das könne die Akzeptanz der Vorlage bei der Bevölkerung erhöhen. Die Minderheit der WAK-N will sich dagegen dem Ständerat anschliessen.

Keine detaillierteren Vorschriften

Noch weitergehende Anträge, die Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen beziehungsweise dem Bund zu überlassen, fanden keine Unterstützung und wurden deutlich abgelehnt. Ebenso lehnt es die WAK-N mit 14 zu 11 Stimmen ab, den Kantonen genauer vorzuschreiben, wie sie ihre Zusatzeinnahmen auf die Gemeinden verteilen sollen, und hält an der Formulierung einer "angemessenen Berücksichtigung" fest.

Wie bereits die Finanzkommission spricht sich auch die WAK-N dagegen aus, die Ergänzungssteuer durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu vollziehen. Klar ist hingegen für die Kommission, dass die Kantone keine Abgeltung für den administrativen Vollzugsaufwand erhalten sollen.

Volksentscheid im Sommer 2023

Unbestritten sind die Grundpfeiler der OECD-Steuerreform. In deren Zentrum steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Für die Umsetzung der Reform ist eine Verfassungsänderung nötig, über die nach dem Parlament im Frühsommer 2023 auch Volk und Stände befinden müssen. Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden - zunächst befristet auf dem Verordnungsweg, später mit einem ordentlichen Gesetz.

Die Verfassungsänderung soll in der Wintersession parlamentarisch bereinigt werden.

(AWP)