Die Räte beraten derzeit über eine Revision des Embargogesetzes. Der Ständerat hatte vergangenen Montag entschieden, dass die Schweiz keine eigenständigen Sanktionen gegen Personen und Entitäten anordnen kann, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind.
Die Vorlage liegt derzeit beim Nationalrat. Er hatte sich in der Sommersession - vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine - für eigenständige Sanktionen ausgesprochen. Die Aussenpolitische Kommission (APK-N) beantragt nun aber der grossen Kammer mit 13 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung, sich dem Ständerat anzuschliessen. Das teilte sie am Donnerstag im Kurznachrichtendienst Twitter mit.
Heute kann die Schweiz nur Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.
(AWP)