Zwei der Initiativen stammen aus dem Ständerat. Dazu kann die Wirtschaftskommission des Ständerates nun Gesetzesvorlagen ausarbeiten, über die dann das Parlament befinden wird.

An ihrer letzten Sitzung hatte die Nationalratskommission die Behandlung der Initiativen auf Eis gelegt. Ein Teil der Kommission wollte dabei bleiben und eine sozialpartnerschaftliche Lösung anstreben, wie Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Die WAK lehnte das aber mit 13 zu 10 Stimmen ab. Die Mehrheit sei der Auffassung, dass das geltende Recht nicht mehr den Realitäten entspreche und wolle das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren, sagte die Kommissionspräsidentin. Die Gegner befürchteten, dass für die Ausnahmen keine klaren Abgrenzungen möglich seien und das Risiko auf die Arbeitnehmenden verschoben werde.

MEHR ALS 45 STUNDEN PRO WOCHE

Konrad Graber (CVP/LU) verlangt mit seinem Vorstoss verschiedene Lockerungen. So sollen bestimmte Wirtschaftszweige sowie Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmenden von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreit werden. Voraussetzung wäre, dass die Arbeitnehmenden einem Jahrszeitmodell unterstellt sind, durch das die Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche im Durchschnitt eingehalten wird.

Weiter soll die minimale Ruhezeit für erwachsene Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Stunden herabgesetzt werden können. Das dürfte einmal in der Woche geschehen, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird und mehr als einmal in der Woche, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von vier Wochen eingehalten wird.

ARBEITSZEIT NICHT MEHR ERFASSEN

Schliesslich will Graber leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Fachspezialisten in ähnlicher Stellung von den Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung ausnehmen. Eine solche Ausnahme fordert auch Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP/SG).

Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG) schliesslich verlangt die gleiche Ausnahme für Angestellte von Start-ups, die an der Firma beteiligt sind. Über seine parlamentarische Initiative muss noch die WAK des Ständerates befinden.

REGELN VOR KURZEM GELOCKERT

Der Bundesrat hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erst vor kurzem gelockert. Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120'000 CHF, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können, müssen ihre Arbeitsstunden seit 2016 nicht mehr erfassen. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.

Eine Lockerung gab es auch für weniger gut verdienende Angestellte: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25% selber bestimmen kann, muss nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende. Über diese Lockerungen war lange diskutiert worden, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen konnten.

(AWP)