Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat sich mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen für die Motion zu den Härtefällen ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Einstimmig beschlossen hat die Kommission eine zweite Motion, die verlangt, dass die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken "in begründeten Ausnahmefällen" überschritten werden kann.

Die Homeoffice-Pflicht will die Kommission zudem aufheben - ohne dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Angestellten regelmässig zu testen. Die Kommission hat eine entsprechende "Empfehlung" an den Bundesrat mit 14 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet.

So solle verhindert werden, dass kleinere Betriebe, die oft schlechtere Voraussetzungen für die Durchführung regelmässiger Tests hätten, benachteiligt würden, heisst es zur Begründung.

Weiter empfiehlt die Kommission die Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern, wie dies bei der Kurzarbeitsentschädigung der Fall ist. Vergangene Woche beschloss der Bundesrat, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate auszuweiten.

Grundsätzlich begrüsst die Kommission die geplanten Lockerungsschritte des Bundesrats, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Allerdings gingen sie teilweise zu wenig weit.

So möchte die Kommission ab Ende Mai in Aussenbereichen Veranstaltungen mit bis 1000 Personen und nicht wie vorgesehen nur 300 Personen erlauben.

Bei Veranstaltungen und Grossveranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen solle der Bundesrat zudem auf zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht oder Abstandsregeln verzichten.

(AWP)