Ebenfalls ab dem Neujahrstag gelten die entsprechenden neuen Ausführungsbestimmungen in der Bankenverordnung, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte.
Darin wird den Banken unter anderem vorgegeben, was sie vorbereiten müssen, um im Fall einer Insolvenz die gesicherten Einlagen rasch auszahlen zu können. Bei den Grossbanken wird zudem der Rabatt auf bestimmte Eigenmittelanforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt.
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(AWP)