Die kleine Kammer hiess am Donnerstag die nötigen Änderungen im Informationssicherheitsgesetz als Zweitrat mit 42 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Dieser hatte im März auf Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) eine Ausweitung der Meldepflicht beschlossen. Diese soll nicht nur Cyberangriffe mit grossem Schadenspotenzial umfassen, sondern auch schwerwiegende Schwachstellen in Computersystemen. Die Mehrheit im Nationalrat versprach sich davon präventive Wirkung.

Im Ständerat lehnte diese Ausweitung mit 31 zu 13 Stimmen ab. Die Mehrheit erachtete die Meldepflicht als nicht zielführend, da nicht genügend Klarheit über die Anzahl betroffener Unternehmen sowie die Art der zu meldenden Schwachstellen bestehe.

(AWP)