Die vorgeschlagenen Massnahmen, die als letzten Schritt im dramatischsten Fall Netzabschaltungen vorsehen, kämen nur im Ernstfall zum Einsatz, versicherte der Bundesrat vor den Bundeshausmedien in Bern. Die Prinzipien im Fall eines Strommangels seien wie jene bei einem Gasmangel ausgestaltet. Der Strom sei indessen wichtiger als das Gas, die Regelungen entsprechend genauer.

Das oberste Gebot hinter allen Massnahmen sei die Netzstabilität. Daneben gelte es, Schäden für die Wirtschaft einzuschränken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Bei einem sich abzeichnenden Mangel würde der Bundesrat zuerst Sparappelle lancieren, sagte Parmelin. Dabei seien auch Komforteinschränkungen möglich, etwa bei Aussenbeleuchtungen.

Im weiteren verwies Parmelin auf die bereits in die Wege geleiteten Massnahmen wie die Wasserkraftreserve und die Reservekraftwerke. Aktuell seien die Stauseen gut gefüllt, die Leitungsspannungen erhöht worden. Zudem sehe sein Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dass die freiwilligen Sparvereinbarungen der Wirtschaft und die bereits erfolgten Sparappelle Erfolge zeigten.

(AWP)