Mit 31 zu 14 Stimmen trat die kleine Kammer auf die Vorlage ein. Der Bundesrat reagiere damit auf Veränderungen im Arbeitsmarkt, sagte Sozialminister Alain Berset. Betroffen seien nicht viele, doch deren Situation sei schwierig.

Gegen die neue Sozialleistung stellte sich eine Minderheit aus SVP- und CVP-Vertretern. Der Sozialstaat sei bereits sehr gut ausgebaut, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Er warnte vor der Belastung des Bundeshaushalts.

Zudem befürchten die Gegnerinnen und Gegner, dass für Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen würde, ältere Arbeitnehmende zu entlassen. Die Betriebe würden geradezu eingeladen, die Sozialleistung einzukalkulieren, sagte Kuprecht.

Neue Lasten für Jüngere

"Gut gemeint ist nicht immer gut", befand Peter Hegglin (CVP/ZG). Zahlen müssten die Steuerzahlenden, also die Jüngeren, gab er zu bedenken. Damit würde es sich um eine weitere Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren handeln. Bevor neue Sozialleistungen geschaffen würden, sollten ohnehin die bestehenden Sozialwerke saniert werden.

Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen auf die Situation der Betroffenen hin. Diese sei unwürdig, sagte Erich Ettlin (CVP/OW). Menschen, die in diesem Alter arbeitslos seien, schrieben Hunderte von Bewerbungen - und erhielten immer dieselbe abschlägige Antwort. "Die Leute wollen arbeiten", betonte auch Maya Graf (Grüne/BL).

Zwar habe die Arbeitslosigkeit bei den Älteren abgenommen. Deren Risiko sei aber hoch, langzeitarbeitslos zu werden. Nur jeder siebte über 55-Jährige finde wieder eine Stelle, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Das Gesetz sei keine Giesskannenvorlage. Es löse gezielt ein Problem. Paul Rechsteiner (SP/SG) wies auf die Erfahrungen mit der Rente-Pont im Kanton Waadt hin, die den Überbrückungsleistungen ähnelt.

Es gibt Bedingungen

Der Rat berät nun über die Details. Anspruch auf Überbrückungsleistungen (ÜL) hätten Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und während der Dauer der Arbeitslosenentschädigung keine neue gefunden haben.

Voraussetzung ist, dass sie mindestens 20 Jahre lang mit einem Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent der maximalen AHV-Rente in die AHV eingezahlt haben. Weiter muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung während mindestens 10 Jahren ein minimales Erwerbseinkommen von 21'330 Franken erzielt worden sein.

Anspruch hat ausserdem nur, wer weniger als 100'000 Franken Vermögen hat. Bei Ehepaaren liegt die Schwelle bei 200'000 Franken. Selbstbewohntes Wohneigentum soll bei der Vermögensschwelle nicht angerechnet werden.

Die Überbrückungsleistung wird gleich berechnet wie eine Ergänzungsleistung. Ihre Höhe entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Allerdings ist der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf um 25 Prozent höher. Damit würden auch Krankheitskosten abgegolten, die bei den EL gesondert vergütet würden.

Leistungen werden plafoniert

Ausserdem sollen die ÜL plafoniert werden, damit die Betroffenen weiterhin einen Anreiz haben, sich um eine Stelle zu bemühen. Die Rente betrüge maximal das Dreifache des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL. Das sind für alleinstehende Personen aktuell 58'350 Franken und für Ehepaare 87'525 Franken.

Die Sozialkommission will zusätzlich im Gesetz verankern, dass Bezüger von Überbrückungsleistungen ihre Bemühungen zur Integration in den Arbeitsmarkt jährlich nachweisen müssen. Anders als der Bundesrat will sie ÜL ausserdem nicht von der Steuer zu befreien.

Der Bundesrat geht davon aus, dass nach der Einführungsphase etwa 4400 Personen jährlich Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Die Kosten für den Bund belaufen sich demnach auf 30 Millionen Franken im Jahr 2021, steigen in den Folgejahren und betragen ab 2030 rund 230 Millionen Franken im Jahr.

Dem stünden Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen von zu Beginn 20 Millionen und später mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gegenüber, schrieb der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.

Die neue Sozialleistung ist Teil eines Massnahmenpakets für ältere Arbeitslose. Der Bundesrat will auf diese Weise auch die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit erhöhen. Er zieht damit die Lehren aus dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative.

Bald steht eine weitere Abstimmung über die Personenfreizügigkeit an, jene zur Begrenzungsinitiative der SVP. Diesmal will der Bundesrat im Abstimmungskampf etwas Konkretes in der Hand haben.