Mit 57 Prozent ist laut der dritten Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG das Anti-Terror-Gesetz angenommen worden. Der Fehlerbereich liegt bei plus/minus 3 Prozentpunkten.

Erste Kantone sind bereits ausgezählt: Am deutlichsten sagt Zug mit 58,9 Prozent Ja zum Gesetz, Graubünden mit 58,8 Prozent, Nidwalden mit 55,6 Prozent und Glarus mit 51,3 Prozent.

Zu den Massnahmen des neuen Bundesgesetzes zählen Gesprächsteilnahme- und Meldepflicht, Kontaktverbot, Ausreiseverbot, Rayonverbote, Hausarrest, elektronische Überwachung und Ausschaffungshaft. Die Massnahmen können bereits gegen 12-Jährige verhängt werden, ein Hausarrest ab 15 Jahren.

Zudem erhält das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Möglichkeit, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt zu fahnden.

Die Massnahmen werden präventiv ausgesprochen. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Polizei ausserhalb eines Strafverfahrens auszuweiten. Die Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung eines Strafvollzugs, unter Umständen aber auch ergänzend zu Strafmassnahmen verhängt werden.

Eingriffe in die Grundrechte

Das Gesetz war nicht unbestritten, weil es gleich in mehrere in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Grundrechte eingreift. Solche Eingriffe sind nur erlaubt, wenn sie verhältnismässig sind.

Um einer willkürlichen und unverhältnismässigen Anwendung des PMT-Gesetzes entgegenzuwirken, ist im Gesetz festgelegt, dass betroffene Personen die Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Der Hausarrest muss zudem von einem Zwangsmassnahmengericht bestätigt werden. Alle Massnahmen sind zeitlich begrenzt.

Mit dem Gesetz wollen Bundesrat und Parlament die Bevölkerung besser vor terroristischen Anschlägen schützen. Seit 2015 geht der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auch in der Schweiz von einer erhöhten Terrorbedrohung aus

Bereits in den Umfragen vor der Abstimmung hatte sich ein deutliches Ja zur Vorlage abgezeichnet. SVP, FDP und Mitte-Partei unterstützten das Gesetz. Grüne, SP, Grünliberale und NGOs kritisierten es scharf.

Sie stellten zwar die Notwendigkeit von angemessenen Abwehrmassnahmen angesichts neuartiger terroristischer Bedrohung nicht in Frage, erachten aber das bestehende Instrumentarium als ausreichend.

Das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hatten die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen, die Jungsozialisten (Juso) sowie die Piratenpartei.

Finanzielle Auswirkungen

Um die neuen Massnahmen umzusetzen, geht der Bund von einmaligen Investitionskosten in die polizeilichen Informationssysteme des Fedpol von rund 71'000 Franken aus. Um die Überwachungsmassnahmen anzuwenden, sind Investitionen von 500'000 Franken nötig. Der Unterhalt des Systems kostet jährlich 100'000 Franken.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen beim Fedpol fünf neue Vollzeitstellen geschaffen werden. Diese sollen laut Angaben des Bundesrats nach ersten Erfahrungen auf neun Stellen aufgestockt werden.

Das Fedpol schätzt, dass bei unveränderter Bedrohungslage in bis zu 30 Fällen pro Jahr Massnahmen nach dem PMT-Gesetz erlassen werden.

Kantone in der Pflicht

Angeordnet werden die Massnahmen jeweils vom Fedpol, umgesetzt werden sie jedoch von den Kantonen. Diese müssen nun eine Stelle benennen, die bei Präventivmassnahmen gegen Gefährder mit dem Fedpol zusammenarbeitet.

In einigen Kantonen bestehen bereits Strukturen für Bedrohungs- oder Case-Managements, andere Kantone werden diese aufbauen müssen. Je nach Grösse der bereits etablierten Strukturen ist mit unterschiedlichen Kosten zu rechnen, die die Kantone tragen müssen. Auch die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen liegen bei den Kantonen.

Die Kantone wiesen in der Vernehmlassung darauf hin, dass eine elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung zeit-, personal- und damit kostenintensiv sein könne. Einige Kantone wollten dem Gesetz deshalb nur zustimmen, wenn der Bund die Kosten für den Vollzug der präventiv-polizeilichen Massnahmen übernimmt. Die Vorlage geht jedoch vom Grundsatz aus, dass die Kantone die Kosten des Vollzugs selbstständig tragen.

(AWP)