Streitpunkt in einem am Mittwoch von der "Handelszeitung" publik gemachten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfügung der Postcom: Die unabhängige Regulierungsbehörde im Postmarkt hat darin die Konditionen festgelegt, die die Post dem Konkurrenten Quickmail für den Zugang zu den Postfachanlagen verrechnen kann.

Das Unternehmen mit Sitz in St. Gallen kritisierte in seiner Beschwerde, die verfügten Preise seien so hoch, dass eine gewinnbringende Tätigkeit ausgeschlossen sei. Die Konditionen lägen nur wenig unter denjenigen, die Privatkunden der Post bezahlen müssten. Damit werde ein wirksamer Wettbewerb behindert. Die Berechnungsweise der Preise sei gesetzes- und verfassungswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid vom 20. Januar die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die strittige Verordnungsbestimmung sei weder gesetzes- noch verfassungswidrig, hält das Gericht fest.

(AWP)