Die finanzielle Bereinigung des Skandals um die mit Buchhaltungstricks erschwindelten Abgeltungen kann wie geplant vollzogen werden, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Dienstag mitteilte. Im September hatten sich Post, Bund und Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) auf die Rückzahlung geeinigt.

Demnach muss die Post für den Zeitraum von 2007 bis 2018 insgesamt 188,1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückerstatten. Hinzu kommen freiwillige 17,2 Millionen Franken für zu hohe Abgeltungen, die Postauto Schweiz vor 2007 bezogen hat und die rechtlich verjährt sind.

Quorum mehr als erfüllt

Möglich wird dies, weil die Rahmenvereinbarung von Post, Bund und KöV vom September nun in Kraft treten kann. Voraussetzung dafür war, dass sich die Post bis 14. Dezember mit mindestens 18 Kantonen und eine Rückerstattung von mindestens 50 Millionen Franken und mit dem Bund über die Rückzahlung einigt.

Dieses Quorum ist mehr als erfüllt. Denn die Rückzahlungen sind mit allen 24 betroffenen Kantonen vereinbart. In den beiden fehlenden Kantonen, Genf und Basel-Stadt, fahren die gelben Busse nicht.

Überprüfungen seitens der Post führten dazu, dass noch weitere 2,9 Millionen zurückgegeben werden. Dieses Geld geht an sieben Gemeinden, die in den Sparten Orts- und Ausflugsverkehr eine Rückzahlung zugute haben. Gespräche mit den betroffenen Gemeinden seien im Gang.

cf/

(AWP)