Der Entscheid gegen die Schweizer Tochter des US-Postdienstleisters ist rechtskräftig, wie die Postcom am Donnerstag mitteilte. Postdienste müssen beim Fachsekretariat der Kommission jährlich Unterlagen einreichen, die zeigen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Aufgrund der dabei rapportierten Umsätze und Sendungsvolumen erstellt die Postcom die jährliche Statistik zur Beobachtung des Postmarkts. Zudem errechnet sie daraus die Aufsichtsabgaben, welche Postdienstleister ab einem Umsatz von 500'000 Franken jährlich zu entrichten haben.

UPS gilt seit 2012 als meldepflichtiger Anbieter. Bei der Überprüfung der Angaben stellte das Fachsekretariat 2019 fest, dass die Umsätze und Sendungsvolumen von UPS die ursprünglich gemeldeten Werte überschritten. Es eröffnete darum ein Aufsichtsverfahren.

Zu tiefe Umsatzzahlen

Die von UPS in diesem Verfahren gelieferten Daten zeigten, dass die für die Geschäftsjahre 2015 und 2018 gemeldeten Werte unvollständig waren. Die deklarierten Umsätze und Sendungsvolumen lagen "weit unter den tatsächlichen Werten", konstatiert die Postcom.

Deshalb fielen die in Rechnung gestellten Aufsichtsabgaben wesentlich tiefer aus, als die der Behörde zustehenden. Und auch die Postmarktstatistik wurde verzerrt.

Darum muss UPS die entgangenen Aufsichtsabgaben nachzahlen und eine Verwaltungsbusse von 104'000 Franken entrichten. Darüber hinaus veröffentlichte die Postcom die Verfehlungen auf ihrer Internetseite. "Von einer führenden Anbieterin im Schweizer Postmarkt wie der UPS ist zu erwarten, dass sie ihren gesetzlichen Pflichten mit der notwendigen Sorgfalt erledigt", teilte die Postcom mit.

(AWP)