Ida Glanzmann (CVP/LU) weist in ihrer Motion darauf hin, dass bei manchen Neubauten der Post nur noch 500 CHF in bar bezogen werden könnten. Die Post begründe das mit der Sicherheit an scheibenlosen Schaltern. Damit würden aber Kunden in den betroffenen Dörfern benachteiligt.

Für den Bundesrat besteht dagegen kein Anlass, das Gesetz zu ergänzen. Er verweist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Möglichkeit des Bargeldbezuges am Geldautomaten. Aus seiner Sicht erbringt Postfinance die von ihr erwarteten Dienstleistungen.

BETROFFENE EINBEZIEHEN

Auch mit Blick auf die Schliessung weiterer Poststellen will der Bundesrat nicht tätig werden. Er lehnt einen Vorstoss von Mathias Reynard (SP/VS) ab. Nach dem Willen Reynards soll der Bundesrat prüfen, wie die Betroffenen besser einbezogen werden könnten.

Der Bundesrat hält fest, die Post höre die betroffenen Gemeinden jeweils an und strebe eine einvernehmliche Lösung an. Komme keine Einigung zustande, könne die Gemeinde die Regulierungsbehörde PostCom anrufen.

Mit der Schliessung von Poststellen und der Umwandlung in Agenturen reagiere die Post auf den anhaltenden Rückgang der Brief- und Paketpost sowie der Einzahlungen an Poststellen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Die Post plane indes eine Informationskampagne über neue Produkte und Dienstleistungen.

POST ALS BETTWARENHANDLUNG

Zu den wiederkehrenden Themen im Parlament gehört neben dem Poststellennetz das Angebot in den Post-Shops. Der Nationalrat hatte vor zwei Jahren ein "massvolles Angebot an Drittprodukten" verlangt. Weil die Post ankündigte, nur noch Produkte zu verkaufen, die einen Bezug zur Post haben, verzichtete der Bundesrat auf Vorgaben.

Im Online-Shop bietet die Post aber nach wie vor Küchenutensilien, Gartengeräte, Toilettenartikel und Bettwaren an, wie Nationalrat Jürg Grossen (GLP/BE) kritisiert. Gemäss dem Bundesrat wird sich das ändern. Die Post sei dabei, das Angebot im Online-Shop an jenes in den Poststellen anzupassen, schreibt er.

(AWP)