Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert oder abgewickelt werden kann. Für UBS und Credit Suisse gelten solche bereits seit 2016. Letztes Jahr hatte der Bundesrat entschieden, dass die inlandorientierten systemrelevanten Banken PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank ebenfalls Gone-concern-Kapitalanforderungen erfüllen müssen.

Wie bei den Grossbanken sollen die Anforderungen die sogenannten Going-concern-Kapitalanforderungen spiegeln, aber nur zu 40 Prozent. Letztere sind dazu da, dass eine Insolvenz einer Bank möglichst verhindert wird und Banken in einer Stresssituation über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass diese Banken international weniger verflochten und weniger systemrelevant sind.

Er geht von einem zusätzlichen Kapitalbedarf für die drei Finanzinstitute von insgesamt 10 Milliarden Franken aus. Unter Berücksichtigung der expliziten Staatsgarantie der ZKB und vorhandener Kapitalüberschüsse sind es 4,2 Milliarden Franken. Glaubhafte Zweifel bezüglich der Marktabsorptionsfähigkeit dieser zusätzlichen Mittel könnten gegenwärtig keine ausgemacht werden, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsänderung.

Bei der Überarbeitung der Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat auch die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu geregelt. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt. Zudem werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der Finma unterstellt.

Im ersten Halbjahr 2019 will der Bundesrat entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen und wie insbesondere die Gone-concern-Kapitalanforderungen an die Schweizer Einheiten der Grossbanken ausgestaltet werden sollen.

(AWP)