Der Zürcher Finanzblog "Inside Paradeplatz" hatte den UBS-Geschäftsbericht im März 2016 zum Anlass genommen, um die Bonuspraxis der Bank scharf zu kritisieren. Überschrieben war der Beitrag mit "100 Mio. für die 12 Bosse, Tritte fürs Fussvolk". Darin schrieb der Autor Lukas Hässig, dass der Bonus ein Lügensystem sei.

Die Grossbank legte darauf Beschwerde ein. Ihr sei keine Gelegenheit zum Widerspruch gegeben worden, beanstandete sie. Dies fordere der Presserat aber bei "besonders schweren Vorwürfen". Die UBS verlangte deshalb, Hässig zu rügen.

In seiner Beschwerdeantwort hebt der Presserat hervor, dass eine Anhörung nur bei Anschuldigungen zwingend ist, die einen bestimmten Schweregrad erreichen, etwa bei illegalem oder vergleichbarem Verhalten. Der Begriff "Gamblerbude" ziele jedoch auf das legale Glücksspiel, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag.

Auch der Begriff "Wiederholungstäter" kennzeichne kein illegales Handeln, solange die strafrechtliche Dimension der Tat nicht näher bezeichnet werde. Der Presserat kommt deshalb zum Schluss, dass "Inside Paradeplatz" nicht verpflichtet werden könne, die UBS mit solchen Vorwürfen zu konfrontieren. Stark zugespitzte Meinungsäusserungen seien von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

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(AWP)