Seit Januar 2021 gilt für den Export von rund hundert Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind, eine Bewilligungspflicht. Dutzende gefährlicher Substanzen, die in der Schweiz verboten seien, würden aber von der Gesetzesverschärfung nicht tangiert und weiterhin exportiert, kritisiert Public Eye in einer Mitteilung.
Rund 90 in der Schweiz und in der EU verbotene Pestizide können nach Angaben von Public Eye frei aus der Schweiz exportiert werden und bleiben dabei für Behörden und Öffentlichkeit unsichtbar. Um dieses Geschäft zu unterbinden, brauche es ein vollständiges Exportverbot und eine strenge Durchsetzung in der Schweiz ebenso wie auf EU-Ebene.
Wirkstoffe wie Thiamethoxam, Diquat, Propiconazol und Chlorthalonil, die in der Schweiz bereits seit über zehn Jahren verboten sind und auch in der EU für Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind, dürfen laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) von den ausführenden Unternehmen in Eigenverantwortung ohne Ausfuhrbewilligung und ohne Ausfuhrmeldung exportiert werden.
Fehlende Statistik
Das Bafu verfügt, wie es auf Anfrage heisst, über keine Exportstatistik von Pestiziden. Grundsätzlich dürfen laut der Behörde Pestizide, deren Ausfuhr nicht verboten ist, gemäss den Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung aus der Schweiz exportiert werden. Für die Ausfuhr von Pestiziden mit bestimmten Wirkstoffen gilt entweder eine Meldepflicht oder eine Ausfuhrbewilligungspflicht.
Gemäss Public Eye hat das Bafu als Bewilligungsbehörde, beispielsweise dem Agrochemiekonzern Syngenta 2021 und 2022 erlaubt, jeweils mehr als 10 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Basis von Triasulfuron zu exportieren. Das in Monthey VS produzierte Herbizid sei für Algerien und Tunesien bestimmt gewesen, wo es beim Getreideanbau verwendet werde.
Das Bafu bestätigte am Freitagabend auf Anfrage, dass im Kalenderjahr 2021 gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen die Ausfuhr von rund 10 Tonnen Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Triasulfuron bewilligt worden sei. Voraussetzung für die Ausfuhr sei unter anderem die ausdrückliche Zustimmung der Behörde des Einfuhrlandes zur Einfuhr des Pflanzenschutzmittels gewesen.
(AWP)