Dies geht aus einem Entwurf der EU-Schlussfolgerungen zur Schweiz hervor, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Man "bedaure sehr", dass der Bundesrat das Rahmenabkommen nicht schon im Dezember 2018 gutgeheissen habe, heisst es darin weiter.

Der Abschluss eines Rahmenabkommen sei "die Voraussetzung für die EU, um künftige Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen", die den Zugang zum Binnenmarkt gewährten. Ausserdem sei es auch "ein wichtiges Element bei der Entscheidung" über die Weiterentwicklung beim gegenseitigen Marktzugang, heisst es im Entwurf weiter.

Mit letzterer Bemerkung dürften die EU-Staaten auf die Äusserungen von EU-Kommissar Johannes Hahn im vergangenen Dezember anspielen. Damals machte Hahn deutlich, dass künftig ohne Rahmenabkommen auch bestehende Abkommen nicht mehr einfach aktualisiert würden.

Alle zwei Jahre zieht die EU üblicherweise im Dezember Bilanz über ihre Beziehung zu den vier Efta-Staaten. Im Dezember 2018 wäre es wieder so weit gewesen, doch der Schweizer Teil musste wegen den Verhandlungen zum Rahmenabkommen verschoben werden.

(AWP)