Der Ständerat hatte beschlossen, bei 100'000 Franken zu bleiben - und zwar einstimmig, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte. Sie warnte eindringlich vor einer Erhöhung des Schwellenwerts, weil darunter der Gläubigerschutz und die Transparenz leiden würden.

Die meisten der 157'000 eingetragenen Einzelunternehmen erreichten die Umsatzschwelle von 500'000 CHF nicht. Die an den Handelsregistereintrag geknüpfte Konkursbetreibung würde für sie wegfallen, sagte Sommaruga.

SCHRECKEN OHNE ENDE

Das heisst, dass die Unternehmen auf Pfändung betrieben werden müssten. Nicht bezahlte Arbeitnehmer haben in diesem Verfahren keinen Vorrang und gehen in der Regel leer aus. Zudem kann bei der Pfändung nicht wie beim Konkurs ein Schlussstrich gezogen werden, was einen neuen Anlauf erschwert. Sommaruga sprach vom "Schrecken ohne Ende".

FDP und SVP liessen sich davon nicht überzeugen. Es gehe darum, die Firmen von "unnötigem bürokratischem Aufwand" zu befreien, erklärte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Die Eintragung sei nicht nötig, weil die Gläubiger bei Einzelunternehmen auf das Privatvermögen des Inhabers zugreifen könnten. Sommaruga warf den beiden Fraktionen vor, eine äusserst folgenreiche Änderung zu beschliessen, ohne die Betroffenen angehört oder die Folgen geklärt zu haben.

Im Handelsregister können sich Geschäftspartner oder Gläubiger über die rechtlichen Verhältnisse in einem Unternehmen informieren. Dieses erleichtert damit den Geschäftsverkehr und stärkt die Rechtssicherheit.

Mit der Revision soll das Register modernisiert werden. Insbesondere sollen eingetragene Personen künftig eindeutig identifizierbar sein. Dazu soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

(AWP)