Bisherige Ermittlungen hätten "Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten im Zusammenhang mit verfahrensgegenständlichen "Cum/Ex-Geschäften" eines in Hamburg ansässigen Kreditinstituts ergeben", so die Kölner Staatsanwaltschaft. An den Durchsuchungen waren Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln und des Landeskriminalamts NRW beteiligt. Man habe "beweisrelevante Unterlagen und beweiserhebliche Kommunikation" sicherstellen sollen, so die Ermittler.

Bei "Cum Ex" verschoben Finanzakteure grosse Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag in einem vertrackten System und liessen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Lange war unklar, ob das nur dreiste Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof sprach im Juli ein Machtwort und wertete das Vorgehen als Straftat.

Schätzungen zufolge verlor der Staat durch "Cum Ex" einen zweistelligen Milliardenbetrag in Euro. Darin verwickelt war die Hamburger Privatbank M. M. Warburg, die 176 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen musste.

"Cum Ex" war auch Thema im Bundestagswahlkampf. Dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz wurde vorgeworfen, als Bürgermeister der Hansestadt Hamburg Einfluss darauf genommen zu haben, dass das Finanzamt vor einigen Jahren Millionen-Rückforderungen gegenüber Warburg nicht weiterverfolgt hatte. Scholz wies jegliche politische Einflussnahme von sich.

Nachdem die Ermittler am Dienstag auch in der Hamburger Finanzverwaltung vorstellig geworden waren, betonte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), dass es sich "um eine Durchsuchung bei Dritten und ausdrücklich nicht beim Beschuldigten" handele. Man kooperiere vollumfänglich. Strafverfolgungsorgane könnten "selbstverständlich umfassend Einblick in die Akten und behördeninternen Abläufe nehmen". Mit Blick auf den Warburg-Fall verwies Dressel auf die Auftritte von Beschäftigten seiner Behörde im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, denen zufolge es keine politische Einflussnahme auf das konkrete Steuerverfahren gegeben hatte. "Neue Anhaltspunkte hierzu wurden nicht vorgetragen", so Dressel./wdw/DP/jha

(AWP)