Von der nominalen Effektivlohnerhöhung, also der ausbezahlten Bruttolöhne, sind 0,5 Prozent individuell und 0,3 Prozent kollektiv zugesichert worden, wie das BFS am Montag mitteilte. Unter Einbezug der Teuerungsprognosen von 3 Prozent für 2022 dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2 Prozent sinken. Von den Effektivlohnvereinbarungen seien rund 551'000 Personen betroffen.
Das BFS hat für die Erhebung Gesamtarbeitsverträge (GAV) untersucht, denen mindestens 1500 Personen unterstellt sind. 2021 hatte die nominale Erhöhung der Effektivlöhne mit 0,4 Prozent noch die Hälfte betragen.
Das Effektivlohnwachstum betrug in der Industrie und im Baugewerbe (Sekundärsektor) 0,9 Prozent und bei den Dienstleistungen (Tertiärsektor) 0,8 Prozent. Im Baugewerbe profitierten die Angestellten mit einem Plus von 1,1 Prozent am meisten. Im Gesundheits- und Sozialwesen stieg der Lohn mit +0,7 Prozent am wenigsten.
2022 teilte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,8 Prozent auf in 0,5 Prozent individuelle und 0,3 Prozent generelle Erhöhungen. Somit seien 38 Prozent der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt worden. Die generellen Anpassungen waren laut BFS im Tertiärsektor mit 19 Prozent in der Minderheit, im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (78 Prozent).
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2022 um 0,6 Prozent angehoben, wie das BFS weiter schrieb. Das Mindestlohnwachstum habe im Sekundärsektor 0,6 Prozent und im Tertiärsektor 0,7 Prozent betragen. Rund 1'664'000 Personen unterliegen einem GAV, in dem Vereinbarungen über Mindestlöhne getroffen wurden.
(AWP)