Um neuen Unternehmen dabei zu helfen, Analystenabdeckung zu erhalten, schlug die Europäische Kommission im Juli vor, dass Research zu Unternehmen mit einem Marktwert von bis zu 1 Milliarde Euro vom "Entflechtungsteil" (Unbundling) der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ausgenommen wird.

MiFID II hat die Branche bei der Einführung im Jahr 2018 erschüttert, und die so genannte "Unbundling-Regel", mit denen die Handelsgebühren von den Kosten für Research-Dienstleistungen entflochten wurden, ist kritisiert worden. Dabei wurde argumentiert, dass sie einen Teufelskreis aus reduzierter Nachfrage der Anleger nach Research auslöste, was zu einem Rückgang in den Analystenabdeckungen und einem geringeren Marktprofil für kleinere Aktien führe.

Diskussionen in frühem Stadium

Seit Juli debattieren die politischen Entscheidungsträger, ob grössere Emittenten von den MiFID-II-Beschränkungen ausgenommen werden sollen, die Investoren zwingen für Bankenresearch zu zahlen, statt es in ihre Handelsgebühren einfliessen zu lassen. Das geht aus einem Dokument hervor, in das Bloomberg News Einblick hatte.

Wie aus dem Dokument hervorgeht, diskutierten bei einem privaten Treffen in dieser Woche die politischen Entscheidungsträger über die Anhebung der Milliarden-Euro-Schwelle oder die vollständige Abschaffung. Zuvor hatten die Unternehmen argumentiert, dass die Grössenbeschränkung praxisfern sei.

Die Diskussionen befinden sich in einem frühen Stadium, und die Gesetzgebung könnte sich noch ändern. Die Kommission, die die Änderungen erwägt, um nach der Pandemie mehr Investments zu fördern, lehnte eine Stellungnahme ab.

(Bloomberg)