Materiell sind sich die Räte einig, dass Stromunternehmen, die wegen eines Liquiditätsengpasses ein Darlehen vom Bund beanspruchen, keine Boni und keine Dividenden auszahlen sollen dürfen. Noch umstritten waren aber die Einzelheiten dazu.

Der Nationalrat ist am Montag bei den zwei letzten verbliebenen Differenzen dem Ständerat gefolgt. Das Dividenden- und Tantiemenverbot für ein Unternehmen mit Darlehen auf Personen ausserhalb des Konzerns wird beschränkt.

Boni-Verbot wird enger gefasst

Der Nationalrat wollte es ursprünglich weiter fassen und beispielsweise auch Tochtergesellschaften einbeziehen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt ist. Zudem sollte es auch für Mitarbeitende gelten, die mehr als 250'000 Franken verdienen. Das Boni-Verbot beschränkt sich nach dem Einlenken des Nationalrats nun auf Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Zwei Minderheitsanträge von Thomas Aeschi (SVP/ZG), der an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten wollte, lehnte die grosse Kammer deutlich ab. Immerhin gehe es dabei um Steuergelder, gab Aeschi erfolglos zu bedenken. Die Mehrheit war mit dem Ständerat der Ansicht, eine strengere Fassung der Boni-Regeln verstosse gegen aktienrechtliche Bestimmungen.

Berichterstatter Thomas Bäumle (GLP/ZH) hielt aber gleichzeitig fest, dies sei kein Freipass für die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der betroffenen Konzerne. Das Parlament erwarte eine "massive Zurückhaltung" der verantwortlichen Organe.

Kein Rechtsanspruch

Andere Differenzen hatten die Räte bereits vorher ausgeräumt. Der Ständerat hatte mit einem Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten wollen, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat strich den Paragrafen aber wieder, und der Ständerat folgte ihm nun.

Der Bund soll Finanzhilfe zudem nur subsidiär in Form von Darlehen gewähren können. Die Räte haben sich darauf geeinigt, dass kein Rechtsanspruch auf Hilfe vom Bund besteht: Der Ständerat hat sich hier dem Nationalrat und dem Bundesrat angeschlossen. Die Vorlage muss nun vom Ständerat noch für dringlich erklärt werden.

Im Grundsatz haben beide Räte dem Rettungsschirm in der Höhe von zehn Milliarden Franken schon zugestimmt. Systemkritische Stromunternehmen müssen demnach für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.

Unattraktive Bedingungen

Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit. Die Finanzdelegation der Räte stimmte zu, als Erstrat wird am Montagabend der Nationalrat darüber befinden. Die SVP hat dazu eine ausserordentliche Session verlangt.

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(AWP)