Plattform-Beschäftigte würden oft, wie zum Beispiel bei Uber, als Scheinselbständige ohne Versicherungsschutz arbeiten. An einer Medienkonferenz der Unia am Dienstag in Bern wurde eine Studie von Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel, vorgestellt.

Die Studie mit dem Titel "Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen der Sharing Economy" umreisst gemäss einer Unia-Mitteilung die Auswirkungen einer Einstufung von Plattform-Beschäftigten als Selbständige oder Unselbständige.

Sie zeigt, dass sowohl Beschäftigte als auch Sozialversicherungen ein grosses Interesse an der Einstufung von Plattform-Arbeitenden als Unselbständige beziehungsweise Angestellte hätten.

Die Behörden müssten aktiv werden, damit Plattformen nicht die Schweizer Gesetze und Sozialsysteme unterlaufen könnten, forderte Unia-Präsidentin Vania Alleva.

Bereits seit Jahren verlangt die Unia unter dem Stichwort "Uberisierung verhindern", die als sogenannt abhängigen Selbständigen - wie Uber-Fahrer - als Arbeitnehmende anzuerkennen. Sie müssten den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutzbestimmungen sowie dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt werden. Weiter dürfe es insbesondere bei den Arbeitszeiten keine "grenzenlose Flexibilisierung" geben.

(AWP)