In der Wirtschaft sei es üblich, dass Schulden durch mandatierte Inkassofirmen eingetrieben würden, hatte Schilliger seinen Vorstoss begründet. Dies verursache aber zusätzliche Kosten. Umstritten sei, wer diese zu tragen habe. Dadurch entgingen der Schweizer Wirtschaft jährlich Milliardeneinnahmen. Die vom Nationalrat in der Herbstsession 2016 angenommene Motion wollte nun die Kosten sämtlicher Inkassomassnahmen auf den Schuldner abwälzen.

Der Ständerat lehnte diese Forderung ab. Er folgte seiner vorberatenden Rechtskommission. Bereits heute gelte der Grundsatz, dass der Schuldner für den Schaden aufkomme, den er verursache, lautete der Tenor in der kleinen Kammer. Sei der Schuldner in Verzug, müsse er dem Gläubiger einen Verzugszins von fünf Prozent bezahlen.

Es liege aber nicht in jedem Fall ein Verschulden des Schuldners vor, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga klar. Zudem stehe es Vertragsparteien frei, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen. Auch der Bundesrat hatte unter anderem aus diesem Grund die Motion zur Ablehnung empfohlen.

Ein Ordnungsantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH), der die Rechtskommission des Ständerats beauftragen wollte, aus der Motion ein Postulat zu machen, scheiterte ebenfalls - mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung.

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(AWP)