Das Bundesgericht entschied Ende Mai über die Suspendierung der Amtshilfe, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Verfügung hervorgeht. Das Gesuch stellte Russland im Oktober 2018.

Die eidgenössische Steuerverwaltung hiess das Begehren im Dezember 2019 gut. Diese Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 21. Februar 2022, also kurz vor der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar.

In seinen Erwägungen geht das Bundesgericht auch auf die internationalen Sanktionen gegen Russland ein. Die Aussetzung der Amtshilfe gewährleiste eine einheitliche Durchsetzung aller Massnahmen. So habe auch die Bundesanwaltschaft beschlossen, keine Rechtshilfe in Strafsachen zu leisten.

Die Suspendierung wurde vorerst für eine Dauer von vier Monaten verhängt - das heisst bis am 30. September. Nun muss das Gericht die Situation erneut prüfen. (Verfügung 2C_219/2022 vom 31.5.2022)

(AWP)