Das Abkommen regelt den Marktzugang und den befristeten Aufenthalt von Dienstleistungserbringern. Gemeint sind beispielsweise Unternehmensberaterinnen und -berater, IT-Fachleute oder Ingenieurinnen und Ingenieure. Das Abkommen ist befristet und wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet.

Vor Kurzem entschied der Bundesrat, das Abkommen um drei Jahre bis Ende 2025 zu verlängern, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag mitteilte. Es funktioniere gut und entspreche einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft, schrieb das Seco basierend auf einer Konsultation bei den Stakeholdern.

Gestützt auf das Dienstleistungsabkommen erbrachten seit 2021 mehr als 4000 Britinnen und Briten in der Schweiz Dienstleistungen. Für Dienstleistungserbringer aus Grossbritannien, die bis zu 90 Tage im Jahr in der Schweiz tätig sind, gilt in der Schweiz weiterhin ein Meldeverfahren.

In Grossbritannien erhalten Schweizer Exporteure in mehr als dreissig Dienstleistungssektoren einen präferenziellen Marktzugang. Grossbritannien habe namentlich für Dienstleistungserbringer mit Abschluss der Schweizer Berufsbildung den Zugang zum Markt vereinfacht, so das Seco. Diese Neuerung gilt ab 1. Dezember 2022.

(AWP)