Das Abkommen sieht im Detail vor, dass Dividenden zu maximal 15% an der Quelle und qualifizierte Beteiligungen sowie Zinsen zu höchstens 5% besteuert werden. Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat der nutzungsberechtigten Person besteuert.

Das Abkommen enthält laut EFD ausserdem eine Missbrauchsklausel gemäss den Empfehlungen von OECD und G20 zu Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebung. Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel soll ausserdem die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige erhöht werden. Zudem enthalte das Abkommen eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

uh/cp

(AWP)