Der Strassenverkehr zwischen der Schweiz und Russland ist seit 2015 in einem bilateralen Abkommen geregelt. In dem Abkommen wird festgehalten, dass der Gütertransport sowohl für den bilateralen als auch für den Transitverkehr grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Das bedeutet, dass Transporte angemeldet und von einer Behörde bewilligt werden müssen.

Diese Regelung wird nun aufgehoben. Wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag mitteilte, haben die Schweiz und Russland das Abkommen am 15. Oktober entsprechend angepasst.

Mehr Gütertransporte seit einigen Jahren

"In den vergangenen Jahren überstieg die Nachfrage der Gütertransporteure die verfügbaren Genehmigungen", begründet das BAV diesen Schritt. Zudem verfolge die Schweiz im grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr seit Jahren das Ziel eines genehmigungsfreien Marktzugangs.

Genehmigungspflichtig bleiben hingegen Personentransporte wie zum Beispiel Busreisen oder der Dreiländerverkehr. Innerhalb der Schweiz dürfen russische Unternehmen keine Güter transportieren.

Die Änderung des Abkommens muss noch vom Parlament bestätigt werden.

(AWP)