Das Abkommen erlaube es der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt, in grenzüberschreitenden Sachverhalten künftig das Wettbewerbsrecht effizient durchzusetzen, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag. Das trage zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs in beiden Ländern bei.

Mit dem Abkommen können parallele Verfahren koordiniert und Analysen gemeinsam vorgenommen werden. Erleichtert wird auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen. Die Wettbewerbsbehörden können zudem vertrauliche Informationen austauschen - unter strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Personendaten.

(AWP)