Der Motionär möchte die Wiederanstellung von Mitarbeitenden erleichtern, indem saisonale Stellen nicht gemeldet werden müssen, wenn der Unterbruch zwischen der früheren und erneuten Anstellung derselben Person nicht länger als zwölf Monate gedauert hat. Zudem soll die Publikationssperrfrist von fünf Arbeitstagen aufgehoben werden, falls das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) dem Arbeitgeber keine passenden Dossiers zustellen kann.

Rieder will mit diesen Lockerungen insbesondere die Betriebe in den Tourismusregionen vom heute unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand entlasten, wie er in der Begründung seiner Motion schreibt.

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die SPK den Vorstoss ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Mehrheit argumentiert, dass die Stellenmeldepflicht ein zentrales Element zur Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungsinitiative darstelle, das nicht ausgehöhlt werden sollte.

Mit der Stellenmeldepflicht solle auch in saisonalen Berufen die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials gefördert werden. Mit der Publikationssperrfrist würde den Stellensuchenden weiterhin ein fünftägiger Informationsvorsprung gewährt.

(AWP)