Der Nationalrat wollte diese Einschränkung einführen, um einen Konkurrenzeffekt zu den privaten Medien zu verhindern. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) findet, dass die SRG durch die Konzession bereits heute umfassenden Einschränkungen unterliegt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Für die an den Radio- und Fernsehgebühren beteiligten Sender beantragt die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen einen Anteil von acht Prozent. Der Nationalrat hatte den Anteil zwischen sechs und acht Prozent fixieren wollen.

Eine weitere Differenz besteht bei der Förderung von Ausbildungsinstitutionen für journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronischer Medien. Die Kommission schlägt mit 6 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen vor, jene Institutionen zu unterstützen, deren Zertifikate branchenweit anerkannt sind und einem akademischen Abschluss entsprechen.

Die Kommission stellt sich weiterhin hinter den Entwurf des Bundesrats, die Förderung für Online-Medien bei 80 Prozent des Umsatzes der Medienunternehmen festzulegen. Eine Minderheit wollte eine Obergrenze von 70 Prozent.

(AWP)