Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) stimmt der entsprechenden Reform mit 8 zu 4 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission im Grundsatz die vom Nationalrat zusätzlich in die Vorlage aufgenommene Aufhebung der Umsatzabgabe bei der Vermittlung von Transaktionen.

In einer früheren Beratung hat die Kommission zudem beschlossen, dass die Reform gestrafft und gestaffelt in Kraft gesetzt werden soll. Die WAK-S beantragt, die Verrechnungssteuer nur für Erträge aus Obligationen abzuschaffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben werden. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen. Nach Auffassung der Mehrheit könnten so Steuerausfälle verringert werden, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt werde.

Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die geplante Reform zeitlich gestaffelt in Kraft zu setzen. Während die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen bereits per 1. Januar 2023 erfolgen soll, hätte der Bundesrat darüber zu entscheiden, wann die anderen Reformmassnahmen - deren Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nimmt - in Kraft treten sollen.

Grundsätzliche Bedenken zur Reform äusserte eine linke Kommissionsminderheit. Sie hält es gemäss einer früheren Mitteilung für "inakzeptabel, dass dem Finanzplatz Schweiz neuerlich ein Steuergeschenk gemacht werden soll". Sie möchte das Geschäft deshalb an den Bundesrat zurückweisen. Im Nationalrat war ein solcher Antrag deutlich gescheitert.

Der Ständerat will die Reform der Verrechnungssteuer in der Wintersession beraten.

Laut dem Bundesrat führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen zu einmaligen Mindereinnahmen von geschätzt einer Milliarde Franken. Dazu kommen gemäss Botschaft wiederkehrende "statische" Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Zudem dürfte die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken führen.

(AWP)