Die Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbsmässige Bürgschaftsorganisationen will dem Gewerbe den Zugang zu Krediten erleichtern, hält die Kommission am Mittwoch fest. Die neue Obergrenze von einer Million Franken könne besonders bei einer Handänderung oder einer Nachfolgeregelung nützlich sein.
Im weiteren beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Aufhebung des Bundesgesetzes über Bürgschaften und Zinskostenbeiträge im Berggebiet und auf dem Land. Damit sollen Doppelspurigkeiten im Bürgschaftswesen vermieden werden.
(AWP)