Zur Debatte standen am Donnerstag das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz und Fördermassnahmen. Ausgearbeitet hat die Vorschläge die Umweltkommission des Nationalrates. Dieser hat im Sommer zugestimmt. Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage mit 39 zu 4 und mit zwei Enthaltungen gut.

"Momentum" für zusätzliche Vorlage

Der Ständerat will zusätzlich eine Solarpflicht für neue Gebäude und erleichterte Bewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen auf freien Flächen in den Bergen. Dazu schrieb er auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS) eine zusätzliche Vorlage. Die Mehrheit wollte das Momentum zu Gunsten von mehr inländischem Winterstrom nutzen.

Dieses ohne Gegenstimme verabschiedete "Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter" sollen die Räte nach dem Willen des Ständerats getrennt vom indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative behandeln, in der laufenden Session bereinigen und für dringlich erklären.

"Ohne diese Abspaltung verlieren wir das Momentum für eine kurzfristige Mehrproduktion", sagte Rieder. Der Plan ist, dass das neue Gesetz nach der Herbstsession in Kraft tritt und bis Ende 2025 gilt. Danach soll es vom Mantelerlass zur Energie- und Stromversorgung abgelöst werden, den das Parlament zurzeit berät.

Nicht alle konnten sich mit diesem beantragten Vorgehen anfreunden. Vorschriften über die Produktion erneuerbarer Energien bei Gebäuden seien Sachen der Kantone, sagte etwa Daniel Fässler (Mitte/AI). Dieser Eingriff in die Eigentumsrechte solle im Mantelerlass zur Stromversorgung diskutiert und nicht vorgezogen werden.

Warnung vor Schnellschuss

Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor einem Schnellschuss und einer Bevormundung der Kantone. In Kantonen, die über ein Energiegesetz abgestimmt hätten, seien solche Zwangsmassnahmen abgelehnt worden. Othmar Reichmuth (Mitte/SZ) plädierte für "den Weg der Unterstützung statt der Zwänge".

"Wir sind längst bereit, uns beim Bauen an eine Unzahl von Vorgaben zu richten", entgegnete Damian Müller (FDP/LU). Wolle man Dringlichkeit für Solaranlagen in den Bergen, brauche es dies auch beim Solarzwang für Gebäude, forderte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Solarenergie müsse die Norm werden.

Alpine Photovoltaik-Anlagen will der Ständerat schnell voranbringen, mit einer einmaligen Vergütung von 50 bis 60 Prozent vom Bund an die Investitionskosten und einer beschleunigten Bewilligung. Bedingung ist, dass die Anlage jährlich mindestens 10 Gigawattstunden Strom liefert, davon mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr.

Förderung und Erleichterung sollen zudem nur gelten bis eine Produktion von insgesamt zwei Terawattstunden zugebaut ist. Und es muss schnell gehen mit Planung, Bewilligung und Bau: Ende 2025 müssen die Anlagen mindestens teilweise am Netz sein. In geschützten Mooren und Moorlandschaften darf nicht gebaut werden.

Auch Energieministerin Simonetta Sommaruga hiess das Vorgehen gut. "Wir kommen in der Energiepolitik nur weiter, wenn alle bereit sind, einen Schritt aufeinander zu zu tun", sagte sie und plädierte für ein Signal an die beunruhigte Bevölkerung.

Weit weniger zu reden gab dann der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Während diese auf Verbote und einen Absenkpfad in der Verfassung setzt, will das Parlament mit im Gesetz verankerten konkreten Verminderungs- und Etappenzielen die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf "Netto Null" im Jahr 2050 erreichen.

Verminderungsziele sind gesteckt

Gesteckt sind die Verminderungsziele. Bis 2040 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen, so weit als möglich durch die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Zwischenziele sollen auch für die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie gelten. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.

Programm für Heizungsersatz

Wie der Nationalrat bewilligte der Ständerat mit der Vorlage insgesamt 3,2 Milliarden Franken an Finanzhilfen für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen sowie für die Förderung zu Gunsten neuer Technologien. Das eine Programm soll über zehn Jahre 2 Milliarden Franken erhalten, das andere über sechs Jahre 1,2 Milliarden Franken.

Eine Minderheit hätte wie der Bundesrat auf das Programm zur Förderung neuer Technologien verzichten wollen. Beim Programm für den Heizungsersatz unterlag die Mehrheit der Urek-S, die mit Blick auf Lieferschwierigkeiten und Fachkräftemangel lediglich die Hälfte des Betrages hätte bewilligen wollen.

(AWP)