Die kleine Kammer hiess die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes mit 39 zu 0 Stimmen gut. Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Die Schutzmassnahme ist Grundlage dafür, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können. Hintergrund ist, dass die EU die Schweizer Börsenregulierung seit 2019 nicht mehr als gleichwertig anerkennt.

Brüssel wollte mit dem Schritt ursprünglich die Unterzeichnung des Rahmenabkommens erwirken. Seither gibt es die sogenannte Börsenäquivalenz nicht mehr.

Der Bundesrat beschloss daraufhin zunächst auf dem Verordnungsweg eine befristete Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse und entschied im Sommer 2022, sie in ordentliches Recht zu überführen.

Die Massnahme bleibt auch nach Überführung ins Gesetz temporär und soll vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, aber jederzeit deaktiviert werden können.

Da der Bundesrat Ende Mai 2021 die Verhandlungen mit Brüssel über ein Rahmenabkommen stoppte, dürfte eine neuerliche Anerkennung der Börsenäquivalenz allerdings nicht so bald wieder erfolgen.

Die Massnahme habe sich bewährt, sagte Finanzminister Ueli Maurer in der Debatte. Der Bundesrat sei immer noch der Meinung, dass eine Aufhebung der Massnahme einmal möglich sein werde. In den Sondierungsgesprächen mit der EU sei die Börsenäquivalenz allerdings noch kein Thema gewesen.

(AWP)