Die Begründungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für diesen Standort seien grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel, heisst es in dem auf den 17. Oktober datierten ESchT-Bericht. Der Bericht wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt.

Der Nagra-Entscheid zum Bau eines Atommüll-Endlagers in Nördlich Lägern unweit der deutschen Grenze war am 12. September kommuniziert worden.

Durch den Standortvorschlag der Nagra würden die bisherigen Ergebnisse und Aussagen der Nagra im Schweizer Sachplanverfahren grundsätzlich bestätigt, heisst es im 17-seitigen ESchT-Bericht weiter. Dadurch werde dokumentiert, dass es sich beim Schweizer Sachplanverfahren um ein wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren handle, wie es auch für Deutschland durch das deutsche Standortauswahlgesetz (StandAG) gefordert werde.

Laut dem ESchT-Bericht belegen die von der Nagra vorgelegten geologischen Befunde zu den Tiefbohrungen in allen drei potentiellen Standortgebieten, dass der Opalinuston als zentraler Teil der geologischen Barriere jeweils ähnlich in allen drei Standortgebieten ausgebildet ist und eine vergleichbare Mächtigkeit aufweist. Die Rahmengesteine würden sich aber in den drei Gebieten unterscheiden und reichten jeweils zur nächsten unter- bzw. oberhalb liegenden grundwasserführenden Schicht (Aquifer).

Anhand der bisher veröffentlichten Daten zu den Tiefbohrungen teile die ESchT die Einschätzung der Nagra, dass im Vergleich mit den beiden anderen Standortgebieten in Nördlich Lägern der Abstand zum nächsten Aquifer oberhalb des Opalinustons am grössten ist und der Abstand zum Keuper-Aquifer unterhalb des Opalinustons vergleichbar gross ist.

Auch die Begründungen der Nagra für die Verpackung aller Arten von radioaktiven Abfällen in Endlagerbehälter bei der Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG) sind aus Sicht der ESchT grundsätzlich überzeugend und nachvollziehbar. Die Verpackung der radioaktiven Abfälle am Zwilag bestimme die Anzahl der Transporte der radioaktiven Abfälle zum Tiefenlagerstandort. Die ESchT empfiehlt, dass die Nagra rechtzeitig Informationen unter anderem zu den Transportrouten vorlegt und Lösungen mit den regionalen Akteuren erarbeitet.

mk/

(AWP)