Wenn ihn der Bundesrat nicht widerrufe, könne der Status S fünf Jahre lang bestehen, bevor er in eine B-Bewilligung umgewandelt werde, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview mit der Zeitung "Le Temps".
Der Schutzstatus werde nur widerrufen, wenn sich die Lage in der Ukraine normalisiere "zum Beispiel durch einen Waffenstillstand oder eine Stationierung von Friedenstruppen, wie man das aus Bosnien oder dem Kosovo kennt".
Die Ministerin hat demnach bereits vorgesorgt und das Staatssekretariat für Migration beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen alle Fragen zu prüfen, die sich bei einem Widerruf des Status S ergeben würden. "Nicht um zu signalisieren, dass die Leute bald zurückkehren müssen, sondern um vorbereitet zu sein, wenn es soweit ist", erläutert sie in dem Interview.
Die Rückkehr der Ukrainer aus der Schweiz in ihre Heimat könnte ähnlich wie zuvor bei bosnischen Schutzsuchenden in Etappen mit unterschiedlichen Ausreisefristen stattfinden: "Damals mussten zuerst die alleinstehenden Erwachsenen zurückkehren, dann die Familien ohne Kinder, dann die Familien mit Kindern."
(AWP)