Die Stimmberechtigten haben sowohl einer Volksinitiative der SVP mit dieser Forderung als auch einem Gegenvorschlag dazu zugestimmt. In der Stichfrage erzielte der Gegenvorschlag eine hauchdünne Mehrheit.

Der Gegenvorschlag zur "Gerechtigkeitsinitiative" der SVP wurde mit 148'709 Ja-Stimmen zu 121'480 Nein-Stimmen angenommen, wie das statistische Amt des Kantons Zürich am Sonntag mitteilte. Der Ja-Anteil betrug somit 55,0 Prozent, die Stimmbeteiligung lag bei 29,9 Prozent. Der Gegenvorschlag sieht eine moderate Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien vor.

Die Initiative wollte die Abzüge deutlich stärker erhöhen. Sie wurde mit 140'632 Ja-Stimmen zu 134'665 Nein-ebenfalls angenommen. Der Anteil Ja-Stimmen betrug 51,1 Prozent.

Entschieden wurde die Abstimmung mit einer hauchdünnen Mehrheit von 703 Stimmen zugunsten des Gegenvorschlags in der Stichfrage. 132'984 Stimmen entfielen auf den Gegenvorschlag, 132'281 Stimmen auf die Volksinitiative. Der Gegenvorschlag erhielt somit 50,1 Prozent der Stimmen.

Mit der Annahme des Gegenvorschlags können Steuerpflichtige im Kanton Zürich für die Krankenkassenprämien künftig 2900 Franken (bisher: 2600 Franken) von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der Abzug für die Krankenkassenprämien von Kindern bleibt unverändert bei 1300 Franken. Bei Kanton und Gemeinden wird das zu je rund 45 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen jährlich führen.

Initiative hätte zu höheren Steuerausfällen geführt

Die Initiative der SVP wollte den Abzug von 2600 Franken auf 3600 Franken erhöhen. Zudem hätte der Kinderabzug von 1300 auf 1500 Franken erhöht werden sollen. Die Steuerausfälle bei Kanton und Gemeinden hätten sich auf schätzungsweise je rund 150 Millionen Franken belaufen.

Die Initiative wurde nebst der SVP nur von der EDU unterstützt. Der Gegenvorschlag hatte die Unterstützung von FDP, EVP, Mitte, sowie SVP und EDU. SP, Grüne, AL und GLP lehnten sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab.

(AWP)