Bei einer erneuten Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative würde es wiederum sehr knapp: 47 Prozent würden Ja sagen, 43 Prozent Nein. 10 Prozent sind allerdings unentschieden. Bei der Abstimmung am 9. Februar 2014 war das Resultat mit 50,3 Prozent Ja- zu 49,7 Prozent Nein-Stimmen äusserst knapp ausgefallen.

Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, wie sie die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) per Initiative anstrebt, hätte laut der Umfrage aber keine Chancen: Nur 30 Prozent unterstützen das Anliegen. 52 Prozent sind dagegen.

Ein Teil der Befragten würde der Zuwanderungsinitiative der SVP erneut zustimmen wollen, spricht sich aber gleichzeitig gegen die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU aus. Diese Personen wurden gefragt, welches Anliegen sie höher gewichten würden, wenn sie müssten.

Auch innerhalb dieser Gruppe gaben 54 Prozent an, für ein Beibehalten der Bilateralen zu stimmen. 41 Prozent würden sich für die Zuwanderungsinitiative entscheiden, 5 Prozent sind unentschieden.

Viele Unentschiedene bei RASA...

Die angekündigte Initiative für eine "Schicksalsabstimmung" über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ist jedoch noch nicht lanciert. Fest steht hingegen bereits, dass die Schweizer Stimmbevölkerung im kommenden Jahr über die RASA-Initiative abstimmen wird. Die RASA-Initiative heisst ausgeschrieben "Raus aus der Sackgasse" und will den Verfassungsartikel der Zuwanderungsinitiative, welche im Februar 2014 angenommen wurde, wieder streichen.

Würde am kommenden Wochenende über RASA abgestimmt, würden 44 Prozent der Befragten die Initiative ablehnen. 37 Prozent der Stimmenden würden sie annehmen. 19 Prozent sind noch unentschlossen.

Ähnlich sehen die Zahlenverhältnisse im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag aus, welchen der Bundesrat der RASA-Initiative gegenüberstellen möchte. Der Bundesrat will den Zuwanderungsartikel anpassen, statt ihn aus der Verfassung zu streichen.

... sowie bei Gegenvorschlägen

Er hat Ende Dezember zwei Varianten für einen direkten Gegenvorschlag zur Diskussion gestellt. Gemäss der ersten soll der Zuwanderungsartikel durch eine Bestimmung ersetzt werden, wonach bei der Steuerung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.

Die Übergangsbestimmung mit der Dreijahresfrist für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative würde zudem gestrichen. Diese Variante würden 44 Prozent der Befragten ablehnen, 35 würden sie gutheissen. 21 Prozent haben dazu noch keine Meinung.

Der zweite mögliche Gegenvorschlag will den Verfassungsartikel 121a der Initiative grundsätzlich beibehalten und nur die dreijährige Übergangsfrist streichen. Damit bekäme der Bundesrat mehr Zeit für Verhandlungen mit der EU. Zu dieser Variante sagen ebenfalls 44 Prozent der Befragten Nein, 34 Prozent sind dafür. 22 Prozent machen keine Angaben.

Für die Umfrage hat das Institut Opinionplus 1000 Personen befragt.

(AWP)