Das Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 soll den Anforderungen durch die Ziele der Netto-Null-Treibhausgasemissionen und des Atomausstiegs gerecht werden. Die Schweizer Bevölkerung hatte 2017 mit der Annahme der Energiestrategie 2050 beschlossen, die erneuerbaren Energien auszubauen. Bis dann soll die Schweiz zudem klimaneutral werden. Die Vernehmlassungsfrist endete am Sonntag.

Aus Sicht des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE braucht es für die zukünftige Versorgungssicherheit der Schweiz mehr inländische, erneuerbare Energieproduktion. Die Revision des Energiegesetzes (EnG) müsse für den Bau und die Erneuerung bestehender Anlagen die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

Der VSE sieht die Weiterführung von Fördermassnahmen als pragmatischen Weg dazu. Die verschiedenen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz geplanten Instrumente müssten sich ergänzen. Der Fokus müsse dabei auf der Winterproduktion liegen und die Förderinstrumente sollten möglichst wettbewerblich gestaltet sein.

Energie- und Stromgesetz gehören zusammen

Dass der Bundesrat die Unterstützung erneuerbarer Energien marktnäher gestalten will, wurde mehrheitlich begrüsst. Mehrere Teilnehmer der Vernehmlassung betonten, dass die Revisionen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zusammengehörten und gleichzeitig zuhanden des Parlaments verabschiedet werden sollten.

Denn die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sei im StromVG geregelt, stehe aber in engem Kontext zum EnG. Die Investitionsbeiträge beziehungsweise die gleitenden Marktprämien, die Einfluss auf die Versorgungssicherheit hätten, seien dagegen im EnG geregelt.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband SGV fordert, dass die Revisionen der beiden Gesetze in einem gemeinsamen Gesetzgebungsprozess vorgelegt werden. Den unterbreiteten Entwurf des Energiegesetzes lehnt er ab.

Der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber DSV lehnt den Entwurf ebenfalls ab. Denn der vorgeschlagene Weg ziele letztlich nur auf eine Weiterführung beziehungsweise einen Ausbau der bestehenden Fördermittel ab. Der DSV fordert, dass die Vorlage zurückgenommen und dass unter Einbeziehung der Energiebranche ein langfristig tragfähiges Modell für einen ökologischen Strommarkt erarbeitet wird.

Rascher Ausbau gefordert

Umweltorganisationen wie der WWF, die Schweizerische Energie-Stiftung sowie die SP, die Grünen und die Grünliberalen fordern höhere Ziele und einen rascheren Ausbau von erneuerbaren Energien als es der Bundesrat vorsieht. Insbesondere bei der Photovoltaik brauche es einen kräftigen Schub.

Sie fordern verbindliche Zielwerte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft. Konkret empfehlen sie, ein Ziel für die Jahresstromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft in der Grössenordnung von 35 bis 45 TWh bis 2035 festzulegen. dazu sei ein langfristiges Finanzierungssystem nötig.

Aus Sicht der FDP ist eine Verlängerung der Investitionsbeiträge bis 2035 ungenügend, um den grösseren Energiebedarf aufgrund der Dekarbonisierung - des Ausstiegs aus fossilen Treibstoffen - sowie die Stromlücke nach dem Ausstieg aus der Kernkraft zu bewältigen.

Daher fordert die FDP den Bundesrat auf, die Revision des Energiegesetzes zu überarbeiten und unter Berücksichtigung der vollständigen Strommarktöffnung (Revision StromVG) ein umfassendes Konzept zugunsten der Versorgungssicherheit vorzulegen.

Wasserkraft systemrelevant

Die Stromproduktion mit erneuerbaren Energien erfolgt vor allem im Winter in erster Linie durch Wasserkraftwerke. Die heutige Produktion aus Wasserkraft gilt allgemein als systemrelevant. Sie deckt im Durchschnitt 58 Prozent der Elektrizitätsproduktion ab.

Damit der systemrelevante Anteil an erneuerbarer Stromproduktion gesichert bleibe, seien in den kommenden Jahren dutzende Konzessionserneuerungen nötig, schrieb die CVP. Bis 2050 stünden damit rund 25'000 GWh pro Jahr zu Verfügung. Diese Dimension sei ungleich wichtiger als alle Ausbauziele zusammengerechnet.

Die CVP erachtet es daher als grosse Schwachstelle, dass die Revisionsvorlage allein auf Ausbauziele fokussiere und der Sicherung der bestehenden Wasserkraftproduktion keine Bedeutung zumesse. Das gelte es zu korrigieren.

Schutz der Biodiversität

WWF und Pro Natura sowie SP und Grüne lehnen weitere fixe Ausbauziele für die Wasserkraft ab, wie sie das revidierte Energiegesetz vorsieht.

Ein unspezifischer Wasserkraftausbau sei zur Umsetzung der Energiestrategie nicht nötig, würde jedoch die letzten verbleibenden ungenutzten Gewässerstrecken und national geschützten Auengebiete gefährden. Dies würde nicht nur die bestehende Biodiversitätskrise verschärfen, sondern stünde auch im Konflikt mit geltenden Gesetzen.

mk

(AWP)