Die Bundesanwaltschaft schloss das Strafverfahren gegen den 79-jährigen Eduardo Deluca mit dem Strafbefehl und einer Teileinstellung ab. Sie bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung des "SonntagsBlick".

Gemäss der Bundesanwaltschaft machte sich Deluca der mehrfachen Geldwäscherei schuldig. Demnach transferierte er für sich und andere Bestechungsgelder, darunter illegale Zahlungen für TV- und Werberechte eines von Conmebol organisierten Cups. Dazu benutzte der Argentinier Konten in der Schweiz,

Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn im Strafbefehl zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 und einer Busse von 5000 Franken.

(AWP)