Die Implenia hatte beim Bau des Stadions Letzigrund 12 Mio CHF als sogenannte Gewährleistungsgarantie hinterlegt. Diese Summe hat die Stadt Zürich wegen der Mängel an den Dachstützen einkassiert. Die Baufirma will das Geld aber zurück und hat vor Bezirksgericht geklagt.

Die Klageantwort des Anwalts der Stadt Zürich umfasst drei Bundesordner sowie Beilagen, die weitere 16 Bundesordner füllen. Das ist aus Sicht der Implenia zu viel des Guten. Die Antwort verletzte den Rechtsanspruch, vor zu umfangreichen Rechtsschriften "verschont" zu werden.

Das sieht das Bundesgericht anders, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervor geht. Aus der langen Rechtsschrift erwachse der Implenia jedoch kein nicht wieder gutzumachender Nachteil. Ein solcher müsste jedoch vorliegen, damit das Bundesgericht auf die Beschwerde eintritt.

Im vorliegenden Fall kämpft die Implenia bereits zum zweiten Mal gegen eine lange Eingabe des Anwalts der Stadt Zürich. Die erste Klageantwort der Stadt umfasste über 1000 Seiten. Diese musste der Anwalt jedoch auf Geheiss der Gerichte auf 500 Seiten kürzen.

Nachdem die Implenia im Februar 2015 dazu Stellung genommen hatte, holte die Stadt mit ihren Gegenargumenten wiederum weit aus. (Urteil 4A_107/2017 vom 01.03.2017)

(AWP)