Damit werde die bisherige Strategie der Swisscom, ihre Netze in allen Landesteilen voranzutreiben, für die kommenden vier Jahre bekräftigt, teilte das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mit. Die parlamentarischen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen hatten dem Bundesrat empfohlen, diese Erwartung in die strategischen Ziele aufzunehmen.

An den Ambitionen der Swisscom dürfte die Vorgabe nicht scheitern: Ihr Ziel sei es, bis 2021 jede Schweizer Gemeinde mit Glasfasertechnologie zu verbinden, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Ausserdem soll ab 2020 das ultraschnelle Mobilfunknetz 5G eingeführt werden.

Bereits im laufenden Jahr investiere die Swisscom über 1,7 Milliarden Franken in leistungsfähige und sichere Netze. Damit schaffe sie die Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Schweiz.

KLEINERE ANPASSUNGEN

Weil sich die strategische Steuerung der Swisscom in der Vergangenheit bewährte habe, nahm Bundesrat ansonsten nur kleinere Veränderungen am Wortlaut der Ziele vor. In einzelnen Punkten seien diese ausserdem an die aktuelle Entwicklung des Unternehmens und das Marktumfeld angepasst worden.

Die neuen strategischen Ziele für die Swisscom AG gelten ab dem kommenden Geschäftsjahr bis Ende 2021. Die Swisscom ist zwar eine an der SIX kotierte Aktiengesellschaft, die schweizerische Eidgenossenschaft ist gesetzlich aber verpflichtet, die Mehrheit der Anteile zu halten.

Gegenwärtig beträgt der Anteil des Bundes am Aktienkapital der Swisscom 51%. Als Konsequenz dieser Umstände legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele er als Hauptaktionär erreichen will. Damit soll der Öffentlichkeit und den Minderheitsaktionären ein gewisses Mass an Transparenz gewährt werden.

Das Unternehmen muss ausserdem wettbewerbsfähig und kundenorientiert geführt werden, den Unternehmenswert langfristig steigern und "als attraktive Arbeitgeberin" eine "fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik" betreiben. Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsgesellschaften mit einem Grundversorgungsauftrag bleiben verboten.

(AWP)