Hersteller, Zulieferer und IT-Konzerne arbeiten mit Hochdruck an der Weiterentwicklung bestehender Fahrassistenzsysteme bis hin zu selbstfahrenden Autos, die keinen Fahrer mehr benötigen. Landläufig wird das alles als autonomes Fahren bezeichnet, doch es gibt Abstufungen.

Von Level null bis Level fünf

Vom herkömmlichen Auto bis hin zum fahrerlosen Wagen unterscheiden Fachleute fünf Stufen oder Levels: Zur Stufe null zählen Fahrzeuge, bei denen der Fahrer sämtliche Aufgaben allein übernimmt. Auf Stufe eins stehen Wagen mit einem Fahrassistenten etwa zur Abstandhaltung, also bereits die meisten Autos. Einige teurere Wagen sind auch schon mit umfassenderen Fahrassistenten ausgestattet und entsprechen damit der Stufe zwei.

Fahrzeuge der Stufe drei können bereits selbst fahren, wobei der Fahrer jederzeit in der Lage sein muss, die Kontrolle zu übernehmen. Solche Autos werden von Herstellern auf deutschen Strassen bisher nur mit ausgebildeten Testfahrern erprobt. Auch auf Stufe vier wird noch ein Fahrer benötigt, der aber sogar ein Nickerchen machen darf. Falls er im Notfall auf Wecksignale des Bordsystems nicht rechtzeitig reagiert, soll das Auto selbstständig sicher anhalten. Stufe fünf schliesslich bezeichnet Fahrzeuge, die keinen Fahrer benötigen und damit tatsächlich autonom unterwegs sind.

Die Technik

Die technischen Herausforderungen sind enorm: Mit Hilfe von Kameras, Ultraschall, Radar und der Radar-ähnlichen Technologie Lidar, bei der statt Radiowellen Laserstrahlen verwendet werden, beobachtet das Fahrzeug seine Umgebung. Ein Bordcomputer muss alle Daten blitzschnell auswerten und sie aufgrund vorgegebener Algorithmen in Fahr-, Lenk- und Bremsbefehle umwandeln.

Juristische Fragen

Obwohl eine ausgereifte Technik generell als reaktionsschneller und zuverlässiger gilt als der Mensch, brüten Ingenieure, Juristen und Politiker noch über ethischen und juristischen Fragen: Wer ist bei einem Unfall künftig verantwortlich? Wie soll man den Computer für eine Situation programmieren, in der unausweichlich ist, dass entweder der Fahrer oder ein Fussgänger tödlich verletzt werden?

Weil gerade diese Fragen weitgehend ungeklärt sind, ist auf öffentlichen Strassen fast überall auf der Welt immer noch ein Fahrer vorgeschrieben. Er darf sich zwar einzelne Aufgaben vom Bordcomputer abnehmen lassen, bleibt aber in der Verantwortung. So gilt in Europa und anderen Ländern grundsätzlich noch immer eine Vorschrift aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968, die besagt: "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen". In den USA hingegen, die dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, hat beispielsweise der Bundesstaat Nevada dem Internetkonzern Google schon den Betrieb fahrerloser Autos erlaubt.

(Reuters)