Erlassen worden waren sie am 22. Oktober. Nach Angaben des Staatsrats vom Freitag ist die Zahl der Fälle trotz des Rückgangs immer noch hoch und der Druck auf das Gesundheitswesen beträchtlich. Anpassungen nahm die Regierung bei religiösen Zeremonien, Besuchen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie beim Sport für Kinder und Jugendliche unter 16 vor.

Demnach dürfen wieder bis zu 50 Personen an Gottesdienste, Andachten, Beerdigungen und anderen religiösen Akten teilnehmen. Bedingung ist die Einhaltung der sozialen Distanz und Hygieneregeln sowie von Schutzplänen.

Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen der vom Bund festgelegten Limiten wieder sportlichen Tätigkeiten nachgehen. Ausgenommen sind Wettkämpfe. In Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sind Besuche unter strengen Auflagen erlaubt. Einschränkungen richten sich nach der Situation in der Institution. Besuche in Notfällen sind immer möglich.

Der Gang ins Restaurant ist den Walliserinnen und Wallisern weiterhin verwehrt. Unterhaltungs-und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Versammlungen von mehr als zehn Personen in öffentlichen oder privaten Räumen sind untersagt. Dasselbe gilt für Kontaktsportarten mit Ausnahme des Profisports unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Einzeltrainings. Diese Vorschriften erliess die Kantonsregierung zusätzlich zu den vom Bund verordneten Massnahmen.

(AWP)