Die Erfolgsaussichten, Trump mit solch einer Klage tatsächlich ernsthaft in Gefahr zu bringen, werden als gemischt eingeschätzt. Das Weisse Haus wies die Vorwürfe zurück. Die Klage sei parteipolitisch gefärbt. Trump habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Unter anderem geht es bei der Klage um Einnahmen aus Übernachtungen ausländischer Regierungsdelegationen in Trumps Luxushotel, das in unmittelbarer Nähe zum Weissen Haus eröffnet wurde. Die Regierung von Saudi-Arabien, zu der Trump zuletzt sehr freundschaftliche Bande pflegte, habe dort Hunderttausende Dollar ausgegeben.

Die Klage wurde vor einem Bundesgericht in Maryland eingereicht. Sie unterstellt Trump unter anderem, dass er seine Machtstellung als US-Präsident ausnutze, um Einnahmen von Staatsgästen zu generieren. Ausländische Delegationen stiegen mit Vorliebe in Trumps kurz vor der Präsidentschaftswahl im Herbst 2016 eröffneten Hotel ab, um so die Gunst des Präsidenten zu gewinnen. Trump leite auf diese Weise auch Gäste aus anderen Hotels in und um Washington in seine Einrichtung um.

Diese Verquickung von privaten Geschäftsinteressen und Amtsgeschäften verstosse dann gegen die US-Verfassung, wenn es sich um Einnahmen aus dem Ausland handele, sagte Racine. Ausserdem darf der US-Präsident über sein Gehalt hinaus keine Zuwendungen von der US-Bundesregierung oder von Bundesstaaten erhalten. Die Kläger berufen sich unter anderem auf die sogenannte Emoluments Clause in der Verfassung, der diese Art von Geschäften eines Amtsträgers mit Ausländern verbiete.

Trump, bis zum Amtsantritt als US-Präsident als Geschäftsmann in der Immobilienbranche tätig, hatte die Führung über sein Firmengeflecht an seine Söhne Eric und Donald Jr. übergeben. Allerdings zog er sich selbst auch nicht so komplett zurück, wie es etwa Aussenminister Rex Tillerson als Vorstandschef des Energieunternehmens ExxonMobil getan hatte.

Verfassungsrechtler in den USA sehen die Geschäftsverhältnisse Donald Trumps zu Mitgliedern ausländischer Regierungen seit längerer Zeit als Schwachpunkt und als möglichen Hebel für ein Amtsenthebungsverfahren. Eine Nichtregierungsorganisation hatte ein Klage mit ähnlichen Argumenten bereits vor einem Gericht in New York eingereicht. Ob es dazu irgendwann kommen wird, steht jedoch in den Sternen. Dazu würde es mehrerer langwieriger juristischer Prozesse bedürfen./dm/DP/he

(AWP)