Das Genfer Verwaltungsgericht hat mit dem vom SRF-Konsumentenmagazin "Espresso" am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil von Ende Mai einen Entscheid der Genfer Kantonsregierung gestützt. Bei dem Gerichtsfall ging es um die Grundsatzfrage, ob die Angestellten von Uber Eats Selbstständigerwerbende sind oder aber Angestellte.

Im vergangenen Sommer hatte das Genfer Arbeitsamt Uber Eats aufgefordert, sich im Handelsregister einzutragen und um eine Arbeitsbewilligung nachzusuchen. Die Firma hatte mit einem Rekurs gegen diese Aufforderung zunächst aufschiebende Wirkung erhalten. Das Verwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil den Entscheid der Genfer Regierung gestützt, wonach Uber Eats als Arbeitgeberin einzustufen ist. Die Firma wurde deshalb aufgefordert, ihre Essenskuriere anzustellen.

Der Genfer Staatsrat Mauro Poggia (Mouvement citoyens genevois) äusserte sich erfreut über das Urteil. Uber Eats müsse nun rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Aktivitäten die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten bezahlen, sagte Poggia auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Arbeitsbedingungen für die Essenskuriere seien prekär gewesen, wie die Angestellten am eigenen Leib hätten erfahren müssen.

Die Gewerkschaft Unia nahm das Urteil mit grosser Befriedigung zur Kenntnis. Uber Eats müsse die Gesetze und die Gesamtarbeitsverträge einhalten, und die kantonalen Behörden müssten die Firma entsprechend dazu verpflichten.

Uber Eats will vor Bundesgericht gehen

Die politischen Behörden müssten von Uber Eats auch Garantien einfordern, damit die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt würden. "Das ist ein grosser Sieg und ein Signal für den Rest der Schweiz" sagte Unia-Sekretär Umberto Bandiera zu dem Urteil.

Uber Eats selber will das Urteil nicht akzeptieren und ans Bundesgericht weiterziehen. In dem Entscheid würden weder das Geschäftsmodell, mit dem Uber Eats operiere, noch die Gründe, weshalb die Mitarbeitenden die Applikation von Uber Eats verwenden würden, berücksichtigt, gab die Firma in einer Stellungnahme bekannt. Die Essenskuriere seien frei, die Applikation von Uber Eats zu nutzen und könnten jederzeit eine andere Plattform für ihre geschäftlichen Aktivitäten verwenden.

Uber Eats will laut eigenen Angaben ihre Aktivitäten vorerst weiterführen, da dem Rekurs ans Bundesgericht aufschiebende Wirkung zukomme. Die Plattform Uber Eats erlaubt schweizweit Lieferungen aus 1700 Restaurants. Uber Eats ist auch in den Kantonen Neuenburg, Waadt, Freiburg, Bern, Basel, Zürich und St. Gallen tätig.

(AWP)