Dies sei "Ausgleich für die immateriellen Schäden", die sie durch ihre Zusammenarbeit mit den Behörden erlitten habe, erklärte das Gericht am Donnerstagabend. Gibaud hatte 3,5 Millionen Euro gefordert.

Zugleich erkannte das Gericht die frühere Marketingchefin der UBS in Frankreich offiziell als "gelegentliche Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes" in den Jahren 2011 und 2012 an. Gibauds Anwalt begrüsste dies. Die Entscheidung ermögliche es Whistleblowern, den Schutz des Staates zu erhalten, wenn sie verfolgt oder bedroht würden.

2012 entlassen

Gibaud hatte 2008 belastende Dokumente gegen die UBS nicht vernichtet, wie es die Bank von ihr verlangt hatte. Stattdessen gab sie die Informationen an die Zollbehörden weiter.

Sie wurde von der Bank wegen Rufmords juristisch belangt und 2012 entlassen. Die geforderte Millionen-Entschädigung begründete sie mit dem hohen Druck durch die Bank und einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse seit 2008.

Über ihren Fall schrieb Gibaud das Buch "La femme qui en savait vraiment trop" (Die Frau, die wirklich zu viel wusste). Im Jahr 2015 wurde sie gemeinsam mit dem US-Whistleblower Edward Snowden für den europäischen Sacharow-Preis nominiert.

Milliardenstrafe gefordert

In Frankreich droht der UBS in dem Steuerbetrugsprozess eine Strafe von 3,7 Milliarden Euro. Die Grossbank soll wohlhabende französische Kunden zwischen 2004 und 2012 überzeugt haben, ihr Geld mit Hilfe von Trusts, Stiftungen oder Offshore-Gesellschaften vor dem Fiskus zu verstecken.

Die Anklage forderte zudem für die sechs UBS-Manager bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 24 Monaten sowie Geldstrafen von 50'000 bis 500'000 Euro.

Darin nicht eingerechnet ist der Betrag von 1,6 Milliarden Euro, den der französische Staat als Nebenkläger in der Sache fordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet.

Im Juli 2014 hatte die UBS bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen. Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und vor Gericht auf Freispruch plädiert. Der Anklage fehle die Grundlage für den Fall, hatte die Grossbank argumentiert. Das Urteil will das Pariser Strafgericht am 20. Februar fällen.

(AWP)